1. Mietvertragsbedingungen
Mit Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter (m/w/d) und dem Vermieter MPP GmbH hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen in der, zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses gültigen Fassung, bindend zu akzeptieren, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.
Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgelegt und von der MPP GmbH durch Unterschrift bestätigt
werden. Dies gilt auch für mündlich oder telefonisch getroffene Vereinbarungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters (m/w/d) sind nicht für den Vermieter verpflichtend.
Die mobile Fasssauna kann grundsätzlich nur für ganze Tage gemietet werden. Die Mindestmietdauer ist ein Tag (24 Stunden). Übergabe- und Rücknahmezeiten nach Absprache.
Die Abholung der Sauna kann in Absprache mit der MPP GmbH geregelt werden.
2. Abschluss des Vertrages
Die Reservierung der mobilen Fasssauna (Kapazität max. 6 Personen) mit holzbefeuertem Saunaofen, die der Mieter per Online-Buchung bzw. Telefon tätigt, stellt ein bindendes Angebot nach § 145 BGB dar. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung-E-Mail der MPP GmbH zustande.
3. Reservierung/Änderung/Rücktritt
Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.
Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Fasssauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird
dem Mieter (m/w/d) in Rechnung gestellt.
Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte die MPP GmbH sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mieter folgende Preise berechnet:
Dem Mieter bleibt in diesen Fällten der Nachweis vorbehalten, dass der MPP GmbH kein Schaden entstanden ist. Die MPP GmbH behält sich in diesen Fällen das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Andernfalls kann der gebuchte Termin, unter Beibehaltung der Vertragsbedingungen, nach Rücksprache kostenfrei verschoben werden.
Kann die MPP GmbH unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese ebenfalls nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist.
Kann die mobile Fasssauna aufgrund fehlender Stellplatzfläche, Höhenbeschränkung, fehlender Genehmigungen oder Ähnlichem zum Zeitpunkt der Anmietung nicht geliefert oder aufgestellt werden, wird der Mietpreis zu 100 % berechnet.
4. Übergabe der gemieteten Fasssauna/Ausführung/Gewährleistung
Falsche Angaben bei der Buchung/Reservierung führen zur kostenpflichtigen Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe fällig.
Die Angabe von falschen Daten oder die Vorlage von gefälschten Unterlagen bzw. Zahlungsmitteln führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, gerichtliche Schritte gegen den Mieter (m/w/d) einzuleiten.
Der Mieter (m/w/d) hat vor Mietantritt die Richtigkeit der angegebenen Anzahl an (gemieteten/gekauften) Gegenständen zu prüfen. Ein entsprechendes Übergabeprotokoll ist obligatorisch. Der Mieter (m/w/d) bestätigt durch seine Unterschrift auf dem Übergabeprotokoll den Zustand der Fasssauna sowie die Anzahl der Gegenstände.
Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist die MPP GmbH jederzeit berechtigt, den Anhänger und die Fasssaune wieder in seinen ordnungsgemäßen Besitz zu nehmen.
Die MPP GmbH ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.
Der Mieter (m/w/d) hat die mobile Fasssauna und gemietete Gegenstände sauber und gereinigt an die MPP GmbH zurückzugeben. Der Sauna-Boden ist zu kehren, notfalls feucht zu wischen und der Aschekasten des Ofens ist vor Übergabe zu leeren. Es ist ein Rücknahmeprotokoll anzufertigen.
Für fehlende oder beschädigte Gegenstände sowie für Schäden an der Fasssauna oder dem Anhänger hat der Mieter (m/w/d) den Wiederbeschaffungswert bzw. Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter (m/w/d) vor Übergabe eine Kaution bei der MPP GmbH zu hinterlegen. Die MPP GmbH ist berechtigt, die Übergabe der Fasssauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.
Bei Anlieferung der mobilen Fasssauna durch die MPP GmbH erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und der Sicherheitsvorkehrungen. Die Einhaltung der mitgelieferten Saunaregeln ist während des Betriebs zu beachten.
Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter genehmigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt ggf. zu Schadensersatzansprüchen.
5. Zahlungsbedingungen
Der Vermieter ist berechtigt, vor Übergabe der mobilen Fasssauna eine Kaution i. H. v. 200,00 EUR zu verlangen. Diese Kaution wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna inkl. Anhänger und Equipment wieder erstattet, insofern keine weiteren Kosten (Reparaturkosten, Schadensersatz) an die MPP GmbH zu entrichten sind. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Kaution verrechnet und eine verbleibende Differenz erstattet bzw. darüber hinausgehende Ansprüche der MPP GmbH dem Mieter (m/w/d) in Rechnung gestellt.
Die Kaution kann bar oder durch Kreditkarte hinterlegt werden.
6. Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht
Bei einem Unfall, Brand, Diebstahl oder sonstigem Schaden hat der Mieter (m/w/d) die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden unverzüglich der MPP GmbH zu melden. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter.
Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter (m/w/d) dies gegenüber der MPP GmbH nachzuweisen.
Bei Schäden ist der Mieter (m/w/d) verpflichtet, der MPP GmbH unverzüglich, spätestens jedoch nach 24 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.
Während der Mietdauer geht die vollständige Haftung auf den Mieter (m/w/d) über. der Mieter (m/w/d) übernimmt die Aufsicht und die Einweisung über die Mit-Saunierenden.
7. Haftung
Die MPP GmbH haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht wurden.
Ersatzansprüchen bestehen nur, wenn der MPP GmbH ein grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverstoß vorgeworfen werden kann. Bei der Verletzung der Kardinalspflicht genügt hierfür bereits leicht Fahrlässigkeit. Die Ersatzpflicht beschränkt sich auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
Der Mieter (m/w/d) haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer. Dies gilt auch für Schäden durch Dritte, insbesondere Vandalismus-Schäden.
Weiterhin geht während der Mietdauer jegliche Betriebsgefahr für die Nutzung der mobilen Fasssauna auf den Mieter (m/w/d) über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.
Eventuell anfallende Kosten nach dem Mietverhältnis, z. B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter (m/w/d) auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter (m/w/d) weigern die Kosten, welche von ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Bei Totalschaden oder Diebstahl haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert der Sauna in Höhe von 9.500,00 EUR. Die vorab geleistete Kaution kann damit verrechnet werden.
Reparaturkosten bis zu einer Höhe von 3.800,00 EUR gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters (m/w/d). Darüber hinaus entstehende Kosten werden durch einen Gutachter festgestellt und belegt.
Ebenfalls haftet der Mieter (m/w/d) für alle gesundheitlichen Schäden an Personen, die das Mietobjekt nutzen. Hier liegt die Fürsorgepflicht ausschließlich beim Mieter (m/w/d).
Mit der Unterschrift des Mieters (m/w/d) auf dem Mietvertrag erkennt er die aufgeführten Mietbedingungen/AGB’s an.
8. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt."
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist."
9. Gerichtsstand/Schriftform
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz der MPP GmbH (Wesel/NRW).
Gerichtsstand ist 46485 Wesel.
Wesel, 10.10.2022